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   BVerwG, 08.02.1956 - I B 70.54   

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BVerwG, 08.02.1956 - I B 70.54 (https://dejure.org/1956,703)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.1956 - I B 70.54 (https://dejure.org/1956,703)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 1956 - I B 70.54 (https://dejure.org/1956,703)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Aussprechen einer Verwarnung mit der Androhung der Entziehung der Fahrerlaubnis im Falle weiterer Verkehrsübertretungen durch die Verwaltungsbehörde - Erheben einer Verwaltungsgebühr für eine Verwarnung mit der Androhung der Entziehung der ...

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 684
  • MDR 1956, 459
  • MDR 1957, 57
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.01.1954 - I B 49.53

    Zulassung der Revision bei offensichtlicher Richtigkeit im Beschwerdeverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1956 - I B 70.54
    Dies kann jedoch nach den in der Entscheidung des erkennenden Senats vom 21. Januar 1954 (BVerwGE 1, 67 [BVerwG 21.01.1954 - I B 49/53]) entwickelten Grundsätzen nicht zur Zulassung der Revision führen, da es zur Klärung dieser Rechtsfrage der Durchführung des Revisionsverfahrens nicht bedarf.
  • BVerwG, 13.10.1955 - I C 5.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1956 - I B 70.54
    Daß eine Gebührenfestsetzung, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, selbständig im Verwaltungsstreitverfahren angefochten werden kann, steht außer jedem Zweifel, ist auch bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in diesem Sinne geklärt (vgl. Urteil vom 13. Oktober 1955 - BVerwG I C 5.55 -).
  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 12.83

    Krankenhaus - Zielplanliste - Zielvostellungen - Rechtsnatur - Verwaltungsakt

    An einer solchen Regelung mit unmittelbarer Außenwirkung fehlt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls im Grundsatz immer dann, wenn die handelnde Behörde lediglich eine Maßnahme trifft, die den zukünftigen Erlaß eines Verwaltungsakts in Aussicht stellen oder vorbereiten soll (vgl. dazu die Beschlüsse vom 10. November 1953 - BVerwG 1 B 55.53 -, vom 15. Dezember 1955 - BVerwG 1 B 159.54 -, vom 8. Februar 1956 - BVerwG 1 B 70.54 - in NJW 1956 S. 684; vom 7. Mai 1957 - BVerwG 1 ER 300.57 in DÖV 1957 S. 786 und vom 12. Mai 1961 - BVerwG 7 B 29.59 in DVBl. 1961 S. 735).
  • BVerwG, 25.03.1966 - VII C 157.64

    Zur Frage des Rechtsweges für eine Klage gegen eine gebührenpflichtige Verwarnung

    Bereits in dem Beschluß des I. Senatsvom 8. Februar 1956 - BVerwG I B 70.54 - (NJW 1956, 684) ist ausgesprochen worden, daß die Gebührenerhebung angefochten werden kann.
  • BVerwG, 29.06.1973 - VII B 19.73

    Androhung - Verwaltungsakt - Fahrtenbuch - Verwarnung - Fahrerlaubnis - Verstoß -

    Im Beschluß vom 8. Februar 1956 - BVerwG I B 70.54 - (NJW 1956, 684) ist ausgeführt, daß die Verwarnung eines Kraftfahrzeugführers wegen einer Verkehrsübertretung mit dem Hinweis darauf, daß ihm bei weiteren Übertretungen die Fahrerlautnis entzogen werde, keine Maßnahme ist, die ihn beschwert.
  • BVerwG, 24.09.1968 - I C 4.65

    Einfuhr von Wein aus dem Ausland - Rechnungen über Untersuchungsgebühren eines

    Er hat auch keine Bedenken getragen, bei der Anfechtung des Gebührenbescheides, der für eine Verwarnung mit der Androhung der Entziehung der Fahrerlaubnis ergangen war, die Zulässigkeit der Verwarnung selbst zu überprüfen (Beschluß vom 8. Februar 1956 - BVerwG I B 70.54 -).
  • BVerwG, 25.03.1966 - VII C 111.65

    Gebührenpflichtige Verwarnung wegen fehlender Funkentstörung eines Fahrzeugs -

    Bereits in dem Beschluß des I. Senats vom 8. Februar 1956 - BVerwG I B 70.54 - (NJW 1956, 684) ist ausgesprochen worden, daß die Gebührenerhebung angefochten werden kann.
  • BVerwG, 17.02.1977 - 7 B 4.76

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Mangelnde Eignung zum Führen eines Kfzs

    Auch der Hinweis, es müsse geklärt werden, ob eine formularmäßige Verwarnung ohne Konkretisierung des Sachverhalts als rechtmäßiger Verwaltungsakt anzusehen sei, zeigt keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache auf, weil bereits entschieden ist, daß eine Warnung der Behörde, in der bei künftigem gesetzeswidrigen Verhalten die Entziehung der Fahrerlaubnis angedroht wird, kein Verwaltungsakt ist (BVerwG, NJW 1956, 684).
  • BVerwG, 12.05.1961 - VII B 29.59

    Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausgleich von

    Ebenso ist durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt, daß behördliche Maßnahmen, die lediglich der Vorbereitung einer durch einen späteren Verwaltungsakt zu treffenden Regelung dienen oder eine solche Regelung erst in Aussicht stellen, vor den Verwaltungsgerichten nicht angefochten werden können(Entscheidungen vom 10. November 1953 - BVerwG I B 55.53 -, vom 15. Dezember 1955 - BVerwG I B 159.54 -, vom 8. Februar 1956 - BVerwG I B 70.54 - [NJW 1956 S. 684 = MDR 1957 S. 57] undvom 25. April 1956 - BVerwG I CB 70.56 -).
  • BVerwG, 17.02.1961 - VII C 4.60
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Entscheidungen vom 10. November 1953 - BVerwG I B 55.53 -, vom 15. Dezember 1955 - BVerwG I B 159.54 -, vom 8. Februar 1956 - BVerwG I B 70.54 - [NJW 1956 S. 684 = MDR 1957 S. 57] und vom 25. April 1956 - BVerwG I CB 70.56 -) ist zwar anerkannt, daß behördliche Maßnahmen, die lediglich der Vorbereitung einer durch einen späteren Verwaltungsakt zu treffenden Regelung dienen oder eine solche Regelung erst in Aussicht stellen, vor den Verwaltungsgerichten nicht angefochten werden können.
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